Sie können auch bei uns Domains parken oder lediglich umleiten lassen, sodass kein weiterer Webhosting-Tarif dafür nötig ist. Die Gebühren entsprechen unseren regulären Domainpreisen zzgl. eines Aufschlages von 25 %.
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Statt eines Tarifes: Das Parkhaus | |||||||||
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Sie können auch bei uns Domains parken oder lediglich umleiten lassen, sodass kein weiterer Webhosting-Tarif dafür nötig ist. Die Gebühren entsprechen unseren regulären Domainpreisen zzgl. eines Aufschlages von 25 %.
Park- oder Weiterleitungs-Verträge werden jährlich abgerechnet. Die Mindestvertragslaufzeit entspricht dem Registrierungszeitraum. Die Kündigung muss eine Woche vor der hier genannten Kündigungsfrist bei uns schriftlich eingehen, damit wir die automatische Verlängerung der Domainregistrierung noch verhindern können. Ansonsten verlängert sich auch der Park-/Weiterleitungsvertrag um einen weiteren Registrierungszeitraum. Wird ein Park- oder Weiterleitungsvertrag in dieser Zeit Bestandteil eines Webspace-Tarifs, wird die schon bezahlte Differenz auf die Rechnung gutgeschrieben. Diese Art von Verträgen wird für jede Domain gesondert abgerechnet.
1 Die hier genannten Kündigungsfristen dienen nur Ihrer Orientierung. Sie können an dieser sehen, wann bei uns die nächste jährliche Gebühr fällig wird. Im Falle einer Kündigung bekommen wir diese nicht zurückerstattet und müssen Ihnen diese daher nachberechen.
2 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. 3 Besonderheiten bei bestimmten TLDs: .it: Es wird ein Formular in italienischer Sprache nötig, welches wir Ihnen vorbereitet nach der Bestellung zusenden. (Bei diversen TLDs ist außerdem ein Wohn- oder Firmensitz innerhalb der EU oder gar bestimmten Ländern erforderlich; |